Im aktuellen "Unfallversicherungs"-Jahresbericht des "Berufskrankheiten"-Bundesmisteriums (BMAS, Bonn 2023) wird festgestellt, daß im Jahre 2021 die BK-Todesfälle im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 % auf N=2559 angestiegen sind!
Blog
In diesem Blog finden Sie Beiträge zu aktuellen Berufskrankheiten-Problemen (mit sozialpolitischem Hintergrund): gez.: MedDir a. D. Dr. Müsch
Im aktuellen "Unfallversicherungs"-Jahresbericht des "Berufskrankheiten"-Bundesmisteriums (BMAS, Bonn 2023) wird festgestellt, daß im Jahre 2021 die BK-Todesfälle im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 % auf N=2559 angestiegen sind!
Statistisch gesehen werden - wenn man dem entsprechenden letzten Jahresbericht vom "Berufskrankheiten"-Bundesminister H. Heil (BMAS/SPD) Glauben schenkt (cave Dunkelziffernproblematik) - auch am diesjährigen 1 Mai 2022 wie tagtäglich seit 2005 wiederum etwa 6-7 Berufskrankheiten-Opfer zu beklagen sein (langjährig ca. 2.500 BK-Todesfälle p. a.),
Wo aber sind dazu am "Tag der Arbeit" Gedenkveranstaltungen der Gewerkschaften (!?), Kirchen, Parteien. Landes- bzw. Bundesarbeitsminister oder gar des Bundespräsidenten vorgesehen?
16 Jahre x durchschnittlich 2.500 Berufskrankheiten-Todesfälle (überwiegend durch BERUFSKREBS ) per anno (N = ca. 40.000 p. a. / Statistisches Zahlenmaterial der amtlichen BMAS-Jahresberichte) ohne öffentliche Anteilnahme oder Beileidsbekundungen von der evangelischen Pastorentochter als CDU-Bundeskanzlerin! (Cave: Auch ohne Gedenkfeiern im Berliner oder Kölner Dom!)
Wer ist zuständig für Quarantäne-Maßnahmen bei "Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war." (BK-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV)?
"Berufskrankheiten"-Bundesministerium (BMAS, 2. Juli 2021):
Am 1. August 2021 tritt die 5. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung werden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:
Lungenkrebs bei Nierauchern nach langjähriger beruflicher Passivrauchbelastung
("... in Bars, Diskotheken oder Kneipen...")
Hüftgelenksarthrose durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten
("... in der Kranken- und Altenpflege, in Bauberufen, im Bergbau, als LKW-Fahrer oder in der Landwirtschaft....")
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört "Impfen" überhaupt nicht zu den Aufgaben der Betriebsmediziner, denn die Mitarbeiter in den Betrieben sind ja gar nicht deren "Pati-enten" (vgl. HIPPOKRATES)!
Welche der in den Medien und von Politikern hofierten Virologen und Epidemiologen sind tatsächlich "Facharzt / Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie" ?
Selbstverständlich müßte Herrn H. Heil (SPD) als zuständigem "Berufskrankheiten"-Bundesminister (SGB VII/BMAS) vom 1. Mai-Veranstalter ein erstes Anspruchsrecht auf eine entsprechende Ansprache eingeräumt werden.
Seit seinem Amtsantritt am 19. März 2017 verstarben etwa 10.000 Beschäftigte an einer präventablen (!) Berufskrankheit - überwiegend durch Berufskrebs – ohne irgendeine Form öffentlicher Anteilnahme durch den Bundespräsidenten.
Wiederanstieg der "Todesfälle Berufserkrankter" von 2018 auf 2019 um 5 % auf N = 2 581:
- Berufskrebs etc. sínd weiterhin arbeitsbedingte Todesursache Nr. 1 -
Quelle: BMAS - Gesetzliche Unfallversicherung 2019 - Statistischer und finanzieller Bericht
In der Amtszeit der Bundeskanzlerin von 2005-2020 sind laut amtlicher Statistik des Bundesarbeitsministeriums (BMAS ) ca. 37 000 BK-Opfer verstorben - ohne dass Sie in irgendeiner Form eine Beileidsbekundung dazu veröffentlicht hätte.
Angesichts von ca. 42 000 000 sog. Vollarbeitern verwundert es sehr, daß deren ärztlicherseits anzeigepflichtigen Berufskrankheiten-Probleme in beiden Gesetzen überhaupt nicht angesprochen werden - cui bono?
Die amtlichen Daten (BMAS) über die häufigsten arbeitsbedingten Todesfälle werden als Lebensprobleme im „Sozialstaat ohne Sozialverfassung“ dargestellt - mit aktuellen Hinweisen über COVID-19 als Berufskrankheit Nr. 31 01 Anlage 1 BKV.
Infektionskrankheiten wie z. B. Lungentuberkulose, Hepatitis, AIDS und aktuell auch Covid-19 können als - ärztlicherseits anzeigepflichtige - Berufskrankheiten (BK) entschädigt werden.