In der umfangreichen Themenübersicht des aktuellen BAuA-Newsletters (005/2023) kommt der Begriff "Berufskrankheit" nicht vor...
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In diesem Blog finden Sie Beiträge zu aktuellen Berufskrankheiten-Problemen (mit sozialpolitischem Hintergrund): gez.: MedDir a. D. Dr. Müsch
In der umfangreichen Themenübersicht des aktuellen BAuA-Newsletters (005/2023) kommt der Begriff "Berufskrankheit" nicht vor...
Zitat 1: "...heile Welt der Sozialversicherung (...) mit Ausnahme der Berufkrankheiten..." (S. 1)
Im Kapitel "3.2. Anamneseerhebung" des Leitfadens zur "Kommunikation im medizinischen Alltag" der Ärztekammer Nordrhein (2023) wird die Berufsanamnese nicht thematisiert (www.aekno.de/leitfaden-kommunikation).
Wenn BG`en "halbstaatliche" Einrichtungen sind, dann sind sie laut § 104 SGB VII tatsächlich auch gewerkschaftlich (!) mitgetragene (fifty-fifty) halbstaatliche Unternehmer-"Haftpflicht"-Versicherungsträger - oder?
Leider wird in dem Beitrag der Rheinischen Post vom 6.4.2023 das Präventionsversagen bei Berufskrankheiten (BK) mit tagtäglich ca. 7 Todesfällen überhaupt nicht angesprochen.
Bei welcher Veranstaltung wird wohl an Berufskrankheiten-Opfer (ca. 7 Todesfälle tagtäglich) gedacht werden?
In dem Artikel "Sekundärprävention von Osteoporose" im Deutschen Ärzteblatt 12/2023 wird leider die Primärprävention von Osteoporose als Symptom einer Berufskrankheit nicht beschrieben.
Im Deutschen Ärzteblatt 9/2023 (s.u.) haben T. Hummel et al. für Riechstörungen (z. B. Anosmie) "...viele verschiedene Ursachen..." unterstellt, aber "Erkrankungen durch Cadmium" nicht erwähnt - cui bono?
Bei dieser Meldung im Deutschen Ärzteblatt 13/2023 handelt es sich um Daten einer "DGUV-Sondererhebung", bei der leider ein Hinweis auf das große Präventionsdilemma bzgl. der zugrundeliegenden "Infektions-" Berufkrankheit Nr. 31 01 Anlage BKV (BMAS/Heil/SPD) fehlt!
"Die relative Mortalität für Krebs beträgt in der Bevölkerung ca. 20 %, in dem hier untersuchten Werkskollektiv 33 %."
"Zwischen Bürotätigkeit und Dickdarm- bzw. Mastdarmkrebs fand sich ein unerwarteter und auffallender Zusammenhang, der (...) Anlaß zu weiteren Nachforschungen sein sollte"
"KOMMMENTARE: Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung."
Die Anzahl anerkannter Fälle der Berufskrankheit (BK)-Nr. 3101 Anlage 1 BKV für Infektionskrankheiten im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege etc. steigt hierzulande derzeit folgendermaßen an:
Anerkannte BK`en
2020: N = 8 959
2021: N = 102 322
BK-Todesfälle:
2020: N = 29
2021: N = 89
Obwohl Berufskrebs, Berufsallergien, Berufsasthma sowie Infektionskrankheiten im Gesundheitsdienst (COVID-19 !) etc. ohne immunologische Grundlagen nicht angemessen angegangen werden können, gibt es hierzulande keine Facharztanerkennung für das Gebiet Immunologie (BÄKammrerrecht) und folglich auch keine "Perspektiven" bzgl. Kassenzulassung mit Niederlassungsfreiheit (KBV) - cui bono?
Der diesjährige 23. Weltkrebstag am 4. 2. 2023 findet laut Internet offensichtlich in Deutschland erneut ohne Berücksichtigung des Berufskrebs als präventable (!), aber dennoch häufigste arbeitsbedingete Todesart statt.
Im aktuellen "Unfallversicherungs"-Jahresbericht des "Berufskrankheiten"-Bundesmisteriums (BMAS, Bonn 2023) wird festgestellt, daß im Jahre 2021 die BK-Todesfälle im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 % auf N=2559 angestiegen sind!
Statistisch gesehen werden - wenn man dem entsprechenden letzten Jahresbericht vom "Berufskrankheiten"-Bundesminister H. Heil (BMAS/SPD) Glauben schenkt (cave Dunkelziffernproblematik) - auch am diesjährigen 1 Mai 2022 wie tagtäglich seit 2005 wiederum etwa 6-7 Berufskrankheiten-Opfer zu beklagen sein (langjährig ca. 2.500 BK-Todesfälle p. a.),
Wo aber sind dazu am "Tag der Arbeit" Gedenkveranstaltungen der Gewerkschaften (!?), Kirchen, Parteien. Landes- bzw. Bundesarbeitsminister oder gar des Bundespräsidenten vorgesehen?
16 Jahre x durchschnittlich 2.500 Berufskrankheiten-Todesfälle (überwiegend durch BERUFSKREBS ) per anno (N = ca. 40.000 p. a. / Statistisches Zahlenmaterial der amtlichen BMAS-Jahresberichte) ohne öffentliche Anteilnahme oder Beileidsbekundungen von der evangelischen Pastorentochter als CDU-Bundeskanzlerin! (Cave: Auch ohne Gedenkfeiern im Berliner oder Kölner Dom!)
Wer ist zuständig für Quarantäne-Maßnahmen bei "Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war." (BK-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV)?
"Berufskrankheiten"-Bundesministerium (BMAS, 2. Juli 2021):
Am 1. August 2021 tritt die 5. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung werden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:
Lungenkrebs bei Nierauchern nach langjähriger beruflicher Passivrauchbelastung
("... in Bars, Diskotheken oder Kneipen...")
Hüftgelenksarthrose durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten
("... in der Kranken- und Altenpflege, in Bauberufen, im Bergbau, als LKW-Fahrer oder in der Landwirtschaft....")
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört "Impfen" überhaupt nicht zu den Aufgaben der Betriebsmediziner, denn die Mitarbeiter in den Betrieben sind ja gar nicht deren "Pati-enten" (vgl. HIPPOKRATES)!
Welche der in den Medien und von Politikern hofierten Virologen und Epidemiologen sind tatsächlich "Facharzt / Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie" ?
Selbstverständlich müßte Herrn H. Heil (SPD) als zuständigem "Berufskrankheiten"-Bundesminister (SGB VII/BMAS) vom 1. Mai-Veranstalter ein erstes Anspruchsrecht auf eine entsprechende Ansprache eingeräumt werden.
Seit seinem Amtsantritt am 19. März 2017 verstarben etwa 10.000 Beschäftigte an einer präventablen (!) Berufskrankheit - überwiegend durch Berufskrebs – ohne irgendeine Form öffentlicher Anteilnahme durch den Bundespräsidenten.
Wiederanstieg der "Todesfälle Berufserkrankter" von 2018 auf 2019 um 5 % auf N = 2 581:
- Berufskrebs etc. sínd weiterhin arbeitsbedingte Todesursache Nr. 1 -
Quelle: BMAS - Gesetzliche Unfallversicherung 2019 - Statistischer und finanzieller Bericht
In der Amtszeit der Bundeskanzlerin von 2005-2020 sind laut amtlicher Statistik des Bundesarbeitsministeriums (BMAS ) ca. 37 000 BK-Opfer verstorben - ohne dass Sie in irgendeiner Form eine Beileidsbekundung dazu veröffentlicht hätte.
Angesichts von ca. 42 000 000 sog. Vollarbeitern verwundert es sehr, daß deren ärztlicherseits anzeigepflichtigen Berufskrankheiten-Probleme in beiden Gesetzen überhaupt nicht angesprochen werden - cui bono?
Die amtlichen Daten (BMAS) über die häufigsten arbeitsbedingten Todesfälle werden als Lebensprobleme im „Sozialstaat ohne Sozialverfassung“ dargestellt - mit aktuellen Hinweisen über COVID-19 als Berufskrankheit Nr. 31 01 Anlage 1 BKV.
Infektionskrankheiten wie z. B. Lungentuberkulose, Hepatitis, AIDS und aktuell auch Covid-19 können als - ärztlicherseits anzeigepflichtige - Berufskrankheiten (BK) entschädigt werden.