Berufskrankheiten-Beratung

Franz H. Dr. Müsch: "Beratender Arzt" der betroffenen Versicherten

 

Mein BK-Beratungsangebot für Betroffene kann nur auf Honorarbasis erfolgen, da da es sich bei den Versicherten nicht um meine Patienten handelt. Das Ziel der Beratung besteht darin, die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten genüber ihren BK-Versicherungsträgern - ggflls. mit Hilfe einer ärztlichen BK-Anzeige (§ 202 SGB VII) - und letztlich auch vor (Landes-)Sozialgerichten (§ 109 SGG) geltend zu  machen. Bei entsprehender Vertrauensbasis biete ich ich insbesondere bei langjährigen BK-Verfahren (z. B. bei Berufsallergien und Berufskrebs) den Betroffenen einen Vertrag als Ihr persönlicher "Beratender Arzt" an.

 

Neben den Versicherten wären auch deren behandelnden Ärzte, Rechtsanwälte, (AU-, Kranken-, Rechtsschutz-) Versicherungen, Unternehmen, Verbände/Institutionen etc. willkommene Gesprächspartner.

 

Literaturempfehlung
Müsch, F. H.: Berufskrankheiten - Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk

Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (WVG), Stuttgart 2006

National Library of Medicine (NLM), New York, NLM Unique ID 101280038

Haben Sie eine konkrete Frage zu einer BK- Beratung/-Begutachtung?

 

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