Während die Staatlichen (Landes-) Gewerbeärzte laut SGB VII und BKV im BK-Verfahren Zusammenhangsgutachten erstellen sollten, sind sie in der Praxis rein zahlenmäßig derart reduziert, daß Ihr Schlußverkauf zu befürchten ist. Ihre "Traumrolle als Ombudsmann" der BK-Opfer ist in den meisten Bundesländern quasi ausgeträumt.
Da die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV : Mitherausgeber des Deutschen (Kassen-) Ärzteblatts) eine Kassen-zulassung für das Gebiet "Arbeitsmedizin" verhindert, besteht für die niedergelassene (Allgemein-) Ärzteschaft keine Überweisungsmöglichkeit für eine konsiliarmedizinische BK-Betreuung - erst Recht erfahren auch die Patienten als Kassenpatienten somit keine angemessene BK-Beratung!
Leider werden darüber hinaus Fachärzte für Arbeitsmedizin von (Landes-) Sozialgerichten pauschalisierend nur als "Sachverständige" (?) angesprochen, ohne zu berücksichtigen, daß nur diese laut aktueller (Fach-) Ärztlicher Weiterbil-dungsordnung (Kammerrecht!) das Zusammenhangsgutachten bei Berufskrankheiten (einschließlich Berufsanam-nese) erstellen dürften.
Müsch, F. H.: Berufskrankheiten - Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (WVG), Stuttgart 2006
Müsch, F.H.: Lumbale Bandscheibendegeneration bei Erdbaumaschinenfahrern mit langjähriger Ganzkörper-Vibrationsbelastung (Med. Diss., Mainz 1987)
Shaker, Aachen 2006