Arbeitsmedizin
MedDir/OGMR a. D. Dr. Müsch: Arbeitsmediziner mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" (Ärztekammer Nordrhein)
Privatwirtschaftliche Ebene
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Betriebe verpflichtet, eine betriebs"ärztliche" Versorgung zu gewährleisten, wobei aber nur beratende Funktionen erlaubt sind, weil die Betriebsangehörigen keine Patienten der "Betriebsme-diziner" sind (cave: Impfaktionen im Betrieb!?). Standesrechtlich bedenklich ist es ferner, wenn Betriebsmediziner ohne Facharztanerkennung "Arbeitsmedizinische Dienste" anbieten. Darüber hinaus kommt das Wort "Berufskrank-heit" im "ASiG" leider überhaupt nicht vor!
Staatliche Ebene
Während die Staatlichen (Landes-) Gewerbeärzte laut SGB VII und BKV im BK-Verfahren Zusammenhangsgutachten erstellen sollten, sind sie in der Praxis rein zahlenmäßig derart reduziert, daß Ihr Schlußverkauf zu befürchten ist. Ihre "Traumrolle als Ombudsmann" der BK-Opfer ist in den meisten Bundesländern quasi ausgeträumt.
Fachärztliche Besonderheiten
Da die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV : Mitherausgeber des Deutschen (Kassen-) Ärzteblatts) eine Kassen-zulassung für das Gebiet "Arbeitsmedizin" verhindert, besteht für die niedergelassene (Allgemein-) Ärzteschaft keine Überweisungsmöglichkeit für eine konsiliarmedizinische BK-Betreuung - erst Recht erfahren auch die Patienten als Kassenpatienten somit keine angemessene BK-Beratung: Beim Fachgebiet "Arbeitsmedizin" haben Berufskrankheiten-Opfer keine freie Arztwahl - trotz Sicherstellungsauftrag der KBV!
Leider werden darüber hinaus Fachärzte für Arbeitsmedizin von (Landes-) Sozialgerichten pauschalisierend nur als "Sachverständige" (?) angesprochen, ohne zu berücksichtigen, daß nur diese laut aktueller (Fach-) Ärztlicher Weiterbil-dungsordnung (Kammerrecht!) das Zusammenhangsgutachten bei Berufskrankheiten (einschließlich Berufsanam-nese) erstellen dürften.
Veranstaltungen
Müsch, Franz H.
"BERUFSKRANKHEITEN" (§ 9 SGB VII) und arbeitsbedingte Erkrankungen ...
Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
in Nordrhein, Düsseldorf am 30.1.2023
Müsch, Franz H.
Betriebsärztliche Aufgabenfelder bei BERUFSKRANKHEITEN
RÄVENTION-ANZEIGEPFLICHT-REHABILITATION-(BEGUTACHTUNG?)
Synlab Academy, Webseminar am 12. 10. 2022 (krankheitsbed. Terminabsage)
Literaturempfehlungen
Müsch, Franz H.
Berufskrankheiten - Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (WVG), Stuttgart 2006
National Library of Medicine (NLM), New York: NLM Unique ID 101280038
Müsch, Franz H.
Lumbale Bandscheibendegeneration bei Erdbaumaschinenfahrern
mit langjähriger Ganzkörper-Vibrationsbelastung
Med. Diss., Mainz 1987 / Shaker, Aachen 2006
Center of Research Libraries (CRL), CHICAGO: Call # P-0055391
(Vgl.: Berufskrankheit Nr. 21 10 Anlage 1 BKV: "Bandscheibenbedingte
Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch (...) Ganzkörperschwingungen (...)"
European Commission (Ed.):
Information notices on occupational diseases: a guide to diagnosis
(Observer: Dr. Franz Müsch, Representative of the Government Group)
Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg 2009