Franz H. Dr. Müsch: "Pneumologe" /Arzt für Lungen- und Bronchialheilkunde (Ärztekammer Nordrhein)
Vorbemerkung: Neben der internistischen (und radiologischen) Diagnostik durch Pneumologen gewinnt aufgrund der juritischen Vollbeweisanforderung bei Berufskrankheiten die histopathologische Diagnosesicherung durch thorax-chirurgische (minimalinvasive) Materialgewinnung (VATS) zunehmend an Bedeutung (Früherkennung!).
Bei bronchopulmonlen und pleuralen Berufskrankheiten handelt es sich laut Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) um durch chemische oder durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten (BK-Gruppe 1 oder 2) bzw. durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie um Tropenkrankheiten (BK-Gr. 3) und um die spezielle BK-Gr. 4 „Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells…“:
BK-Nrn. 41 01 - 41 15 „Erkrankungen durch anorganische Stäube“
BK-Nrn. 42 01 - 42 03 „Erkrankungen durch organische Stäube“
BK-Nrn. 43 01 - 43 02 „Obstruktive Atemwegserkrankungen“
Zum BK-Tatbestandsmerkmal "Krankheit" passend finden sich darunter:
Berufsallergien (z. B. Alveolitis) - Berufsasthma (z. B. Bäckerasthma etc.) - Berufskrebs (z. B. Bronchialkarzinom, Pleuramesotheliom) - Bronchitis (Bergleute-/Asbestarbeiterbronchitis etc.) - Infektionskrankheiten im Gesundheitswesen (z. B. Lungentuberkulose, COVID-19 etc.) - Lungenfibrosen (Pneumokoniosen: Silikose, Asbestose etc.).
Gutachterlich wird von Seiten der Pneumologie erwartet, daß zur Diagnosesicherung beispielsweise bei der "so called COPD" bodyplethysmografisch Resistance (Obstruktion) und Residualvolumen (Überblähung) bestimmt werden und daß bei radiologischen Pleurabefunden von Asbest-Risikopatienten eine thoraxchirurgische Pleuraspiegelung (VATS) zur Mesotheliom-Früherkennung durchgeführt wird (cave: Vollbeweisanforderung!).
HIPPOKRATES: "Jeden Patienten nach seinem Beruf fragen" - d. h. Berufsanamnese ung ggflls. BK-Anzeige!
Empfehlung: Einfache Pneumologen sollten die zusätzliche Anerkennung als Arbeitsmediziner anstreben, um vor Gericht als Doppelfacharzt sowohl für die klinische Beurteilung als auch für die BK-Zusammenhangsbegutachtung quasi "obergutachtlich" zur Verfügung zu stehen.
Literaturempfehlungen
Müsch, Franz H.: Covid-19 als anzeigepflichtige Berufskrankheit im Gesundheitswesen
PneumoJournal (BdP), 16-17, 4/2020
Müsch, Franz H.: Berufskrankheiten - Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk
Kapitel F: Berufskrankheiten nach Fachgebieten - PNEUMOLOGIE
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (WVG), Stuttgart 2006