Bei "Berufskrankheiten" (BK) handelt es sich um einen Rechtsbegriff, nämlich um einen Versicherungsfall (§ 9 SGB VII), dem eine durch eine versicherte Tätigkeit verursachte, d. h. nicht schicksalhaft entstandene Krankheit zugrundeliegt.
Alle Beschäftigten (ca. 40.000.000 "Vollarbeiter") sind in einer BK-Versicherung (z. B. "Berufsgenossenschaft") pflichtversichert, und dennoch erfährt dieser Umstand medial nur sehr geringe Aufmerksamkeit, obwohl seit Jahren tagtäglich ca. 6-7 BK-Todesfälle (überwiegend durch Berufskrebs!) zu beklagen sind:
"Tabu mit Todesfolge", Müsch, Die GesundheitsWirtschaft, 20-21, 5/2012
Meine fachärztliche BK-Beratung einschließlich ärztlicher BK-Anzeigeerstattung (§ 202 SGB VII) und BK-Begutachtung dienen letztlich dazu, den Betroffenen zu ihrem verbrieften Recht zu verhelfen: nämlich "...die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten - mit allen geeigneten Mitteln - wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen." (§ 1 Abs. 2 SGB VII).
Amtliche Dokumente (BAuA):
Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten
Merkblätter, Stellungnahmen und wissenschaftliche Begründungen zu Berufskrankheiten