18/07/2023 von MedDir a. D. Dr. Müsch 0 Kommentare
Betriebsarzt oder Betriebsmediziner / Arbeitsarzt oder Arbeitsmediziner
Im Interview (V. Temme, Rhein. Kassen-/ Ärzteblatt, 59, 7/2023) eines "angehenden Betriebsmediziners" betont dieser die präventive Ausrichtung seines angestrebten Berufes "Als Betriebsarzt". Leider wird dabei nicht klar, dass Mediziner erst durch Behandlung von Patienten zu Ärzten werden, laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG/BMAS/ Heil/SPD) betreut aber ein "Betriebsarzt" überwiegend beratend nur "Mitarbeiter" (!) also keine "Patienten" - oder? (Es ist eben politisch gesehen - anders als in der DDR - kein "Hausarzt" im Betrieb gewollt!)
Da das ASiG keine Patienten kennt fehlen im Aufgabenkatalog (§ 3) selbstverständlich auch die angesprochenen Worte "Grippeimpfen" ebenso wie das künstliche Unwort "Gesundheitsprävention" ...über "Berufskrankheiten" wie Berufskrebs und Berufsallergien als Präventionsziel wird dort wie auch im Interview natürlich nicht gesprochen...
PS: Übrigens fehlt der entscheidende Hinweis, dass Betriebs- und Arbeitsmediziner vor Ihrer Bestallung im Betrieb entspechend der Ärztlichen Weiterbildungsordnung eine Prüfung bei der Ärztkammer bestehen müssen!!!
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