07/05/2023 von MedDir a. D. Dr. Müsch 0 Kommentare
Berufsanamnese "im medizinischem Alltag"
Im Kapitel "3.2. Anamneseerhebung" des Leitfadens zur "Kommunikation im medizinischen Alltag" der Ärztekammer Nordrhein (2023) wird die Berufsanamnese nicht thematisiert (www.aekno.de/leitfaden-kommunikation).
Leider versäumt es das Deutsche (Kassen-) Ärzteblatt in seiner diesbzüglichen aktuellen Rezension (Dtsch Arztebl 2023; 120(18): A-828 / B-704 kat) darauf kritisch einzugehen, und das obwohl bereits HIPPOKRATES verlangte, jeden Patienten nach seinem Beruf zu fragen!
Sozialrechtlich gesehen handelt es sich nämlich bei Berufskrebs, Berufsallergien etc. um prinzipiell präventable (vgl. § 1 SGB VII) und deswegen ärztlicherseits anzeigepflichtige (§ 202 SGB VII) Berufskrankheiten (§ 9 SGB VII).
PS: Und angesichts von ca. 42 000 000 "Vollarbeitern" gibt es für Arbeitsmediziner /-innen hierzulande keine Kassenzulassung, d. h. für Betroffene keine freie Facharztwahl - cui bono?
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