07/05/2021 von MedDir a. D. Dr. Müsch 0 Kommentare
CORONA-Pandemie: Virologen, Epidemiologen...???
Welche der in den Medien und von Politikern hofierten Virologen und Epidemiologen sind tatsächlich "Facharzt / Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie" ?
Für die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 12./13.11.2020 (Bundesärztekammer) gilt: Für das Kammermitglied ist nur die Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammer rechtsverbindlich.
D. h., auch für das das Gebiet "Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie" gilt:
"Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung, der nach Erfüllung der vorgeschriebenen
Weiterbildungsinhalte und -zeiten durch eine bestandene Prüfung gemäß §§ 12 - 16 nachgewiesen wird, bestätigt die fachliche Kompetenz." (§ 2 Abs . 5)
PS: Bei der Begutachtung von "Infektionskrankheiten im Gesundheitswesen" als Berufskrankheit-Nr 31 01 Anlage 1 BKV darf also bei den zahlreichen an Corona-19 erkrankten Mitarbeiten neben Arbeitsmedizinern auch auf diese Fachärzte als "Sachverständige"(!?) bei (Landes-)Sozialgerichten nicht verzichtet werden!
Kommentare
Einen Kommentar hinterlassen