"Warum sich Prävention lohnt" (RP-Forum "ZUKUNFTSMEDIZIN")

Leider wird in dem Beitrag der Rheinischen Post vom 6.4.2023 das Präventionsversagen bei Berufskrankheiten (BK) mit tagtäglich ca. 7 Todesfällen überhaupt nicht angesprochen. 

Dabei handelt es sich neben COVID-19 im Gesundheitsdienst etc. (Infektions-BK-Nr 31 01 Anlage 1 BKV) und Berufskrebs, Berufsallergien etc. um Krankheitsbilder, die als grundsätzlich präventable (§ 1 SGB VII) und daher ärztlicherseits anzeigepflichtige (§ 202 SGB VII) Berufskrankheiten (§ 9 SGB VII) die medial tabuisierte "Achillesferse" unseres Sozialversicherungssystems ausmachen ...

Und Arbeitsmediziner/-innen (cave: Betreuung von ca. 42.000.000 "Vollarbeitern"!) waren als Referenten leider nicht nur nicht dabei - sie haben hierzulande von der KBV auch keine Kassenzulassung, weswegen Berufskrankheiten-Opfer arbeitsmedizinisch gesehen gar keine freie Arztwahl haben - cui bono?

Hinweis: Ressorttechnisch ist als "Berufskrankheiten"-Bundesminister H. Heil (SPD/BMAS) und nicht der          "Gesundheits"-Bundesminister K. Lauterbach (SPD/BMG) zuständig!

 

 

 

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