Infektionsschutz- und Präventionsgesetz ohne Berufskrankheiten-Regelungen

Angesichts von ca. 42 000 000 sog. Vollarbeitern verwundert es sehr, daß deren ärztlicherseits  anzeigepflichtigen Berufskrankheiten-Probleme in beiden Gesetzen überhaupt nicht angesprochen werden - cui bono?

Der zuständige Bundes-Gesundheitsminister (Spahn/CDU) tut dem "Berufskrankheiten"-Bundesminister (Heil/SPD) wohl keinen Gefallen: Sowohl im Präventionsgesetz (PrävG) wie auch im Infektionsschutzgesetz (IfSG) kommt der Bgriff "BERUFSKRANKHEIT" gar nicht vor, obwohl alle Berufskrankheiten grundsätzlich präventabel sind und derzeit  die "Infektionskrankheiten...im Gesudheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege..." als Berufskrankheit Nr. 31 01 Anlage 1 BKV wegen der COVID-19-Pandemie (vgl. Lungentuberkulose) in aller Munde sein müßten.

 

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