"180 790 Anerkennungen auf Erkrankungen an COVID-19" i. J. 2022

Bei dieser Meldung im Deutschen Ärzteblatt 13/2023 handelt es sich um Daten einer "DGUV-Sondererhebung", bei der leider ein Hinweis auf das große Präventionsdilemma bzgl. der zugrundeliegenden "Infektions-" Berufkrankheit Nr. 31 01 Anlage BKV (BMAS/Heil/SPD) fehlt!

 

 

Es wären nämlich die Träger (sog. Berufsgenossenschaften und "Unfall"kassen) der gewerkschaftlich mitgetragenen (fifty-fifty) Unternehmerhaftpflicht-Versicherungen (und deren privatwirtschaftliche sog. DGUV e. V. als Spitzenverband) verpflichtet gewesen, die Berufskrankheiten laut § 1 SGB VII "...mit allen geeigneten Mitteln..." zu verhindern (vgl.: „Jede Berufskrankheit ist präventabel.“ Panter, W. (VDBW-Präsident), Rhein. Ärzteblatt, 8, 23, 2012) 

Quelle: Hillienhof, Arne:
Berufskrankheit: COVID-19 Hauptgrund für Verdachtsanzeigen
Dtsch Arztebl 2023; 120(13): A-550 / B-470 

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