Bei dem Rechtsbegriff "Berufskrankheit" (§ 9 SGB VII, sog. Gesetzliche "Unfall"versicherung) handelt es sich um einen Versicherungsfall , dem eine durch eine versicherte Tätigkeit verursachte, d. h. nicht schicksalhaft entstandene Krankheit zugrundeliegt.
Alle Beschäftigten (ca. 40.000.000 "Vollarbeiter") sind in einer BK-, d. h. "Unfall"versicherung (z. B. "Berufsgenossenschaft") pflichtversichert, und dennoch erfährt dieser Umstand medial nur sehr geringe Aufmerksamkeit, obwohl seit dem Jahre 2005 tagtäglich ca. 6-7 BK-Todesfälle (überwiegend durch Berufskrebs!) zu beklagen sind:
"Tabu mit Todesfolge", Müsch, Die GesundheitsWirtschaft, 20-21, 5/2012
Zitat: "Daß Berufskrankheiten die Achillesferse der Gesetzlichen Unfallversicherung und damit des gesamten Sozialversicherungssystems sind, ist in der Fachwelt völlig unbestritten."
Otto Blome, Die GesundheitsWirtschaft, 57, 1/2013
Meine fachärztliche BK-Beratung einschließlich ärztlicher BK-Anzeigeerstattung (§ 202 SGB VII) und die BK-Begutachtung (z. B. nach § 109 Sozialgerichtsgesetz,SGG*) dienen letztlich dazu, den Betroffenen zu ihrem
verbrieften Recht zu verhelfen: nämlich "...die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten
- mit allen geeigneten Mitteln - wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch
Geldleistungen zu entschädigen." (§ 1 Abs. 2 SGB VII).
*) Schweigler, Daniela: Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG)
Dogmatische Einordnung und sozialgerichtliche Praxis eines umstrittenen Prozessinstruments
Univ., Diss., München 2012 / Nomos, Baden Baden 2013
Amtliche Dokumente (BAuA):
Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten
Merkblätter, Stellungnahmen und wissenschaftliche Begründungen zu Berufskrankheiten