Sind die sog. Berufsgenossenschaften (BG`en) "halbstaatliche" Einrichtungen?

Wenn BG`en "halbstaatliche" Einrichtungen sind, dann sind sie laut § 104 SGB VII tatsächlich auch gewerkschaftlich (!) mitgetragene (fifty-fifty) halbstaatliche Unternehmer-"Haftpflicht"-Versicherungsträger - oder?

Und diese sind somit (einschließlich der sog. "Unfallkassen")  laut § 1 SGB VII angehalten, Berufskrankheiten -Prävention "mit allen geeigneten Mitteln" (!) zu gewährleiten - aber die Früherkennung, z. B. bei Berufskrebs, Berufsallergien etc. wird  dabei als Aufgabe der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger gar nicht angesprochen - cui bono?

Das Alles gilt natürlich auch für  COVID-19-BK-Fälle (cave: "long covid") im Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege etc. (BK-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV)....

 

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